Briefwahl für die Landtagswahl am 01.09.2024 ist gestartet

Burkhardtsdorf, 30.07.2024

Wahlen zum 8. Sächsischen Landtag am 01.09.2024

Am 01.09.2024 finden die Wahlen zum 8. Sächsischen Landtag statt. Von 08:00 bis 18:00 Uhr haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme der Direktkandidatin bzw. dem Direktkandidaten einer Partei sowie der Landesliste einer Partei zu geben.

Bis zum 11.08.2024 gehen allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen zu, auf denen der Wahlraum ersichtlich ist, in dem Sie die Stimme abgeben können. Gleichzeitig können mit der
Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dazu füllen Sie die entsprechenden Angaben aus und senden das Schreiben entweder per Post zurück an den Bürgerservice, oder Sie geben dieses persönlich ab. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Bürgerservice in Verbindung, um Ihre Wahlberechtigung zu prüfen.

Die Stimmzettel sollen ab der KW 31 zur Verfügung stehen, sodass auch ab diesem Zeitpunkt bereits die Möglichkeit der Briefwahl gegeben ist.

Selbstverständlich steht Ihnen auch wieder die Beantragung der Wahlunterlagen übers Internet zur Verfügung.

Link: https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/startini.do?mb=14521120

Über den beigefügten Link können Sie online Ihre Unterlagen anfordern.

Bitte beachten Sie die folgenden Fristen:

Für die postalische Beantragung senden Sie uns den Wahlscheinantrag bitte so rechtzeitig zu, dass dieser spätestens am 28.08.2024 vorliegt.

Eine persönliche Beantragung ist ab sofort während der regulären Öffnungszeiten und bis Freitag, 30.08.2024, 16:00 Uhr möglich.

Bis Samstag, 31.08.2024, können Sie einen Wahlschein beantragen, wenn Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist.  

Bis Sonntag, 01.09.2024, 15:00 Uhr können Sie einen Wahlschein beantragen, wenn Sie

·  eine plötzliche Erkrankung nachweisen.
. Ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wurde oder
·  Ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der Einsichtfrist entstanden ist oder
·  Sie die Antragsfrist nachweisbar ohne Verschulden versäumt haben.

Mit einem Wahlschein können Sie in jedem Wahllokal des Wahlkreises 12 Erzgebirge 1 persönlich Ihre Stimme abgeben oder durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie mit dem Wahlschein. Bitte beachten Sie, dass diese bis zum Wahlsonntag, dem 01.09.2024, spätestens 16:00 Uhr beim Bürgerservice wieder eingehen müssen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden.

Fachbereich Bürgerservice