Aus aktuellem Anlass - gehäufte Beschwerden zu Verunreinigungen durch Hundekot
Burkhardtsdorf, 03.01.2024
Sehr geehrte Hundehalterinnen und Hundehalter,
sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Burkhardtsdorf,
immer wieder kommt es vermehrt zu Beschwerden bezüglich der Hundehaltung sowie über die Hinterlassenschaften der Hunde, die trotz Aufstellung von Hundetoiletten nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.
Gehäufte Beschwerden gehen aktuell derzeit zum Gelände/Spielplatz des Wohngebietes „An der Adorfer Straße“ im Ortsteil Burkhardtsdorf ein.
Hunde sind in unserer Gesellschaft nicht wegzudenken. Sie erfüllen viele wichtige Aufgaben, unter anderem als Diensthunde, Hütehunde, Therapiehunde, Freunde und sind für viele Menschen eine Bereicherung ihres Lebens. Es gilt aber zu respektieren, dass nicht alle Menschen Hunde mögen oder gar Angst vor ihnen haben.
Deshalb ist es für ein konfliktfreies Miteinander und Nebeneinander von Hundehalterinnen und Hundehaltern wichtig, dass jeder Hund korrekt gehalten und geführt wird.
Gemäß der Polizeiverordnung unserer Verwaltungsgemeinschaft sind Hundehalter verpflichtet,
• ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder belästigt werden;
• ihren Hund jederzeit unter ihrer Aufsicht und Kontrolle zu halten;
• ihren Hund so zu halten, dass die Umwelt nicht belastet wird;
• den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen;
• dafür zu sorgen, dass Dritte, denen der Hund anvertraut wird, in der Lage sind, die Hundehalterpflichten zu erfüllen.
Leinenpflicht
Hunde müssen laut der Polizeiverordnung unserer Verwaltungsgemeinschaft auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen (der Öffentlichkeit zugängliche gärtnerisch gestaltete Anlagen oder sonstige Grünanlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- oder Landschaftsbildes dienen, sowie Kinderspielplätze, Sport- und Bolzplätze) und öffentlichen Einrichtungen (in öffentlichen Bereichen befindliche Brunnen, Wasserbecken, Gewässer, Wartehäuschen, Sitzgelegenheiten, Spielgeräte sowie Wertstoffbehälter) innerhalb der geschlossenen Ortslagen an der Leine geführt werden.
Nicht sicher abrufbare Hunde gehören grundsätzlich an die Leine. Dies gilt insbesondere auch außerhalb der geschlossenen Ortschaft, entlang von Privatland und nicht eingezäunten Gärten.
Ein Hund gehört auch nicht in fremde Vorgärten oder Gärten, um sich zu versäubern. Sie hätten sicher auch keine Freude, wenn fremde Hunde in Ihrem Garten das Bein heben.
Hunde in landwirtschaftlichen Kulturen
Für viele Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind lange Spaziergänge durch Wiesen und Felder mit ihren Vierbeinern ein täglicher Hochgenuss. Doch Hundekot kann für Rinder, Schafe und Ziegen zur Gefahr werden. Dass der Kot bei Rindern, Kühen und Kälbern zu schwerwiegenden Gesundheitsstörungen führt, ist den wenigsten Hundehalterinnen und Hundehaltern bekannt. Allerdings ist es heute ein allgemeines Problem, dass viele Hundebesitzer/innen sich über die Sorgen und Nöte der Landwirte keinerlei Gedanken machen. So sollten Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden und generell keinen Zutritt zu landwirtschaftlich genutzten Flächen haben.
Kotaufnahmepflicht gilt immer und überall!
Die Entsorgung der Kotbeutel hat in den zur Verfügung gestellten Hundetoiletten oder in der eigenen Restmülltonne zu erfolgen. Landwirte, Spaziergänger und unsere Kinder werden ihnen dafür sehr dankbar sein.
Verstöße gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Übersicht der aufgestellten Hundetoiletten im Gemeindegebiet Burkhardtsdorf
lfd. Nr. | Standort | Ortsteil |
1 | Alte Thalheimer Straße / Zwönitztalblick | Meinersdorf |
2 | Alte Thalheimer Straße / Anton-Günther-Eck | Meinersdorf |
3 | Rathausplatz / Rathaus | Meinersdorf |
4 | Anton-Günther-Straße / Spielplatz | Meinersdorf |
5 | Skihang / Spielplatz | Meinersdorf |
6 | Bahnhofstraße / Rondell | Meinersdorf |
7 | Sportplatz / Schutzhütte | Burkhardtsdorf |
8 | Topfmarkt / Zugang Haltepunkt Erzgebirgsbahn | Burkhardtsdorf |
9 | Adorfer Straße/Amselring / Spielplatz | Burkhardtsdorf |
10 | Topfmarkt / Rundbank | Burkhardtsdorf |
11 | Am Markt / Gehweg Adorfer Straße | Burkhardtsdorf |
12 | Canzlerstraße / Freibad | Burkhardtsdorf |
13 | Platz der Jugend / Spielplatz | Burkhardtsdorf |
14 | Huhle / Wanderweg | Burkhardtsdorf |
15 | Klaffenbacher Straße / Park | Eibenberg |
16 | Am Geiersberg / Spielplatz | Eibenberg |
17 | Gemeinschaftszentrum "Alte Schule Kemtau" / Zugang "Helga-Welthe-Weg" | Eibenberg |
18 | Sportplatz / Mühlenweg | Eibenberg |
19 | Gelenauer Straße / Feuerwehr | Kemtau |
20 | Gelenauer Straße / ehem. Gasthof Kemtau | Kemtau |
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