Information zur Bereitstellung Vordrucke „Einkommensteuererklärung“ / „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ für das Jahr 2023

Entsprechend einer Information des Finanzamtes Stollberg werden auch im Jahr 2024 keine Vordrucke zur „Einkommensteuererklärung“ 2023 in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Auerbach, Burkhardtsdorf und Gornsdorf sowie im Bürgerservice Gornsdorf zur Abholung bereitgestellt.
Steuerpflichtige werden gebeten, die notwendigen Formulare selbst über das Finanzamt zu beziehen bzw. können sich die entsprechenden Formulare auch online beschafft werden.
Link: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare

Öffnungszeiten Finanzamt Stollberg:
Montag:                              07:30 - 15:30 Uhr
Dienstag:                          07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch:                          07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag:                     07:30 - 18:00 Uhr
Freitag:                              07:30 - 12:00 Uhr

Info-Telefon der Finanzämter für allgemeine Auskünfte zu steuerlichen Themen:
Telefon: 0351/7999-7888
(Montag – Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr)

Bereitstellung Vordrucke „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ 2023
In Kürze liegen in den Rathäusern Auerbach, Burkhardtsdorf und Gornsdorf sowie im Bürgerservice Gornsdorf zu den bekannten Öffnungszeiten die Vordrucke „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ 2023 in den entsprechenden Auslagen zur Abholung bereit.

Vielen Dank für die Beachtung.

Öffentlichkeitsarbeit