Landratsamt Erzgebirgkreis - Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 08.12.2022
Vollzug des Tierseuchenrechts
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen
ähnlicher Art zum Schutz vor der Geflügelpest im Risikogebiet vom 08.12.2022
(gesamter Erzgebirgskreis)
Diese Allgemeinverfügung wird durch öffentliche Bekanntmachung verkündet und tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.