Neue Regelung zu Reisedokumenten für Kinder ab dem 01.01.2024

Burkhardtsdorf, 23.11.2023

Ab dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Dies regelt das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens und gilt bundesweit. Hintergrund ist, dass der Kinderreisepass nicht von jedem Land akzeptiert wird. Bereits ausgestellte und noch gültige Kinderreisepässe können aber weiter genutzt werden. Hierbei empfehlen wir jedoch, sich vor Reiseantritt rechtzeitig beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Einreisebestimmungen zu informieren. (www.auswaertiges-amt.de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise)

Künftig kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit dann nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerservice - sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen drei und sechs Wochen. Wir raten daher allen Eltern, die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen.

Zu beachten ist außerdem, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht mehr einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neues Dokument zu beantragen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Bürgerservice. Dies ist am einfachsten online möglich unter www.burkhardtsdorf.de/Termine beim Bürgerservice  - Link zur Terminvergabe

Mitzubringen sind ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde des Kindes, das aktuelle Personaldokument (falls vorhanden) und die Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten.

Fachbereich Bürgerservice